Die für Winterberg zuständigen Amtsapotheker haben die Aufstellung einer MEDIVISE-Telemedizinbox nicht untersagt, sondern nachvollziehbare Rückfragen zur konkreten Umsetzung des geltenden Apothekenrechts bei Aufstellung von MEDIVISE-Telemedizinboxen in Apotheken gestellt. MEDIVISE CSO Tobias Leipold klärt auf. Punkt für Punkt. Präzise und verständlich.
Warum bestehen keine Bedenken an der Zulässigkeit der Aufstellung von MEDIVISE Telemedizinboxen in Apotheken?
Das geltende Apothekenrecht reguliert Telemedizin-Boxen nicht explizit. Das ist kein Problem, denn das Gesetz muss nicht alles regeln, um etwas zu erlauben. Entscheidend ist: §129 Abs. 5h SGB V (Digitalgesetz) erlaubt assistierte Telemedizin in Apotheken explizit. MEDIVISE Telemedizin-Boxen erfüllen diese Anforderungen vollständig. Die Boxen ermöglichen es Patienten, ärztliche Beratungen in Apotheken durchzuführen – präzise, sicher und rechtlich unbedenklich.
Welche apothekenrechtlichen Vorschriften gelten für die Aufstellung von MEDIVISE Telemedizinboxen in Apotheken?
Die allgemeinen apothekenrechtlichen Regeln bleiben gültig. Das Apothekengesetz garantiert die Wahlfreiheit der Apotheken – sie dürfen selbst entscheiden, welche Dienstleistungen sie anbieten. Zugleich müssen das Vermittlungs- und Maklerverbot (§11 Abs. 1, 1a ApoG) beachtet werden. MEDIVISE gewährleistet dies durch drei Maßnahmen: Erstens bleibt die freie Wahl der Apotheke für Patienten garantiert. Zweitens entstehen keine Vermittlungsprobleme, denn der Behandlungsvertrag besteht ausschließlich zwischen Arzt und Patient. Drittens gibt es keine Makler-Problematik, da Rezepte von Ärzten unmittelbar an Patienten ausgestellt werden – MEDIVISE ist nicht beteiligt.
Dürfen MEDIVISE-Telemedizinboxen in Apothekenbetriebsräumen aufgestellt werden?
Ja. MEDIVISE Telemedizin-Boxen setzen die Anforderungen aus §129 Abs. 5h SGB V um. Diskretion und Datenschutz sind vollständig gewährleistet. Das Gesetz erlaubt Telemedizin in Apotheken explizit. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Aufstellung in Betriebsräumen ist rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll.
Welche Vorteile haben Patienten, Ärzte und Apotheker?
Für Patienten: Leichterer Zugang zu Healthcare. Kurze Wege. Schnelle Terminvergabe. Keine langen Wartezeiten in Arztpraxen. Für Ärzte: Entlastung durch digitale Unterstützung. Bessere Entscheidungsgrundlagen durch strukturierte Patientendaten. Für Apotheker: Neue berufliche Perspektiven. Stärkere Patientenbindung. Ein moderner Service, der ihre Apotheke zukunftssicher positioniert.
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